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[quote][i]Original von petzi_[/i]
[quote][i]Original von domin[/i]
Zur Info:

70 Prozent aller am Online-Poker Interessierten sind nach einer Emnid-Studie jünger als 30 Jahre, wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtete. Zwölf Prozent der jungen Generation haben schon mindestens einmal im Internet Poker gespielt.

Wer die Grundregeln beherrscht, finde laut Umfrage Gefallen daran, sein Geschick beim Pokern im virtuellen Raum zu verbessern. Acht Prozent der Befragten unter 30 pokern mindestens einmal in der Woche per Internet. Kein Wunder, dass die Domain poker.de vor ein paar Jahren für stolze 695 000 Euro versteigert wurde.

Die ältere Generation kann der neuen Spielleidenschaft hingegen wenig abgewinnen. Unter den 40- bis 59-Jährigen bekundeten lediglich drei Prozent Interesse am Online-Poker. Bei den über 60-Jährigen sind es nur ein Prozent.[/quote]

Es wird viel Wirbel gemacht um die rechtliche Situation bezüglich Online-Poker. Es gibt mehrere Entscheidungen, die aber keine Endgültigkeit, geschweige denn Rechtssicherheit schaffen.

Zum einen gibt es viele private Organisationen, die Poker im “Graubereich” veranstalten und zum anderen offizielle Stellen, die zwar “dagegen schießen”, letztlich aber den Boom nicht unterbinden können.

Dann gibt es mittlerweile auch zahlreiche Organisationen, Vereine und private Vereinigungen, die sich formieren, um eine Lobby zu schaffen.

Wirklich sehr viel Wirbel um ein Spiel, das meiner Meinung nach nicht viel anders ist als Skat oder Doppelkopf. Auch hierbei ist letztendlich zum Gewinnen die eigene Geschicklichkeit, die richtige Strategie und die Fehler anderer Spieler ausschlaggebend.

Meiner Meinung nach wird es über kurz oder lang dazu kommen, dass Online-Poker auch in Deutschland so geregelt wird wie gerade in Italien, nämlich legalisiert. Die einzelnen Bundesländer wehren sich zwar momentan noch mit allen Mitteln dagegen, weil das Glücksspielmonopol einfach zu einträglich ist, aber langfristig gesehen werden die Pokerräume Lizenzen für Deutschland erwerben können und Steuern abführen müssen.

Gruß,

petzi[/quote]

§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Grüße,

Claire



Gepostet am 13.12.2009 um 10:57 von:
Benutzer: Claire
Der Original-Beitrag :
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