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[quote][i]Original von Waldemar[/i]
Guten Tag,

folgender interessanter Artikel fiel mir in die Hände. Den ein oder anderen dürfte das sicherlich interessieren:

In Deutschland tobt ein regelrechter Lottokrieg. Verbissen kämpfen die staatlichen Lottogesellschaften der 16 Bundesländer, um ihr bisheriges Lottomonopol zu erhalten: Ihre Gegner sind die Europäische Union, das Bundeskartellamt sowie die privaten Lotterieanbieter. Noch in diesem Jahr, am 13. Dezember, wollen die Ministerpräsidenten den Entwurf eines neuen Staatvertrages zum Lotteriewesen in Berlin entscheiden und damit das geltende Monopol zementieren. Unter anderem soll das Internet als Vertriebsweg verboten werden. Juristen sehen in der geplanten Form einen Verstoß gegen das EU-Recht. Obwohl die Einschränkungen häufig mit hehren Zielen wie der Bekämpfung von Spielsucht begründet werden, sprechen Kritiker von Scheinheiligkeit. „In Wirklichkeit geht es wohl vor allem um den Schutz staatlicher Monopolisten gegen die rasch im Internet wachsende internationale Konkurrenz", sagt Rechtsanwalt Dr. Werner Riegl in München.

Es geht um die Kontrolle über viel Geld: Jährlich führen die staatlichen Glücksspielgemeinschaften bis zu fünf Milliarden Euro aus den Wetteinsätzen der Bürger an die Landeskassen ab. Damit diese fetten Einnahmen auch künftig erhalten bleiben, arbeiten die Regierungschefs an einem neuen Lotteriegesetz, das ihre Lotto- und Totogesellschaften auch weiterhin vor privaten Anbietern schützen soll. Dabei hält die Europäische Kommission schon die aktuell geltenden Regeln für Glücksspielanbieter in Deutschland für nicht zulässig. „Sie verstoßen nach den gegebenen Umständen gegen EU-Recht, weil sie private Anbieter aussperren und der Dienstleistungsfreiheit widersprechen", erklärt Riegl.

In ein ähnliches Horn stößt auch das Bundeskartellamt in Bonn. Die Behörde hat darauf hingewiesen, dass Lottogesellschaften keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Folglich handelt es sich um Unternehmen, die das Kartellrecht zu beachten hätten. Die Vereinbarung der Landeslottogesellschaften, Lotterien und Sportwetten nur in dem Bundesland anzubieten, in dem sie ihren Sitz haben, haben die Wettbewerbshüter als Verstoß gegen das Kartellrecht gewertet und die Marktaufteilung als Wettbewerbsbeschränkung abgelehnt. Bisher waren Online-Tipper gezwungen, trotz teils erheblicher Preisnachteile ausschließlich bei der Lottogesellschaft ihres Bundeslandes zu spielen.

Gegen den sofortigen Vollzug hatte der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) erfolglos geklagt: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den Kartellamtsbeschluss weitgehend bestätigt. Zum Erhalt seines Monopols hat der DLTB daraufhin den Bundesgerichtshof angerufen. Eine Entscheidung in Karlsruhe steht aber noch aus. Um einer vom Bundeskartellamt angedrohten Millionenstrafe zu entgehen – die Behörde hatte jeweils mit einer Million Euro gedroht – haben die staatlichen Lottogesellschaften in den meisten Bundesländern den Online-Tipp abgeschaltet. Toto-Lotto Niedersachsen hat sich trotzdem wieder ins Netz gemogelt: Die Lotteriegesellschaft übertrug ihr Internetangebot an eine Fremdfirma. Sie hat es an den Spielevermittler WestNet Lotteriesysteme verkauft.

In diesem Kampf über die Kontrolle über mehrere Millarde Euro stecken die Lotteriegesellschaften in einem Dilemma, denn mit einer Freigabe des Internetlottos kommen die Länder zwar der Forderung des Bundeskartellamtes nach, verstoßen aber gleichzeitig gegen ihre eigenen Gesetze, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt.

Der DLTB hat seinen Widerstand längst auch auf europäische Ebene ausgedehnt. Während Tipper in Frankreich, Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein, der Schweiz und Österreich am Zehn-Länder-Lotto Euro Millions teilnehmen dürfen, ist das deutschen Spielern bislang versagt. Laut Riegl ist es ein offenes Geheimnis, dass Euro Millions in Deutschland nicht gespielt werde, weil die deutschen Lottogesellschaften keine Mitbewerber wollen. „Das ist unter anderem wegen der mit unkontrolliertem Glücksspiel verbundenen mannigfaltigen Gefahren wie Spielsucht, Manipulation, Gefahr der Geldwäsche, auch notwendig und hat sich bewährt", sagt Kristin Lehmann von der Land Brandenburg Lotto GmbH.

Dabei ist das Lottomonopol – genau betrachtet – längst schon gebrochen. „Es gibt keine Statistik über Teilnehmer aus Deutschland, bei hohen Jackpot-Summen sind aber erfahrungsgemäß zahlreiche deutsche Tipper, die über die Grenze kommen, dabei", berichtet Günter Engelhart, Sprecher der österreichischen Lotterien, die in der Alpenrepublik Euro Millions veranstaltet. Tausende deutsche Tipper fahren nach Österreich, um in grenznahen Annahmestellen ihren Tipp abzugeben. Im Vergleich zum deutschen Lotto lockt das europäische Euro Millions mit einem wesentlich höheren Jackpot. Bei dem Zehn-Länder-Lotto, das dem deutschen „6 aus 49 plus Zusatzzahl" sehr ähnlich ist, spielen die Teilnehmer wöchentlich um mindestens 15 Millionen Euro, zuletzt sogar um 193 Millionen Euro. Dank Anbietern, wie zum Beispiel der Eurolottery GmbH, einer Luxemburger Tippgemeinschaft, können deutsche Spieler über das Internet an Euro Millions teilnehmen. Jede Woche würden bereits zahlreiche Tipper aus Deutschland auf [URL]www.eurolottery.lu[/URL] ihre Kreuzchen machen, teilte das Unternehmen mit.

Bei einer Teilnahme an ausländischen Lotterien müssen sich deutsche Tipper keine Sorgen machen: „Solange sie im Ausland nur für sich selbst spielen und nicht etwa Lose zum Verkauf mit nach Deutschland einführen, gibt es keine Probleme", so Riegl. Dass ausländische Lotterien hierzulande wenig bekannt seien, liege nicht etwa daran, dass sie weniger seriös als das deutsche Lotto seien: „Das Strafgesetzbuch verbietet Werbung für nicht in Deutschland konzessionierte Lotterien", erklärt der Rechtsexperte.

„Das Monopol der staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland wird bröckeln", ist sich Riegl sicher. Die Begründung der Bundesländer, mit einem Monopol gegen die Spielsucht vorgehen zu wollen, sei ein Vorwand: Konsequenterweise müsste dann auch der Vertrieb von Alkohol und Zigaretten in staatlicher Hand liegen. Monopolkritiker merken an, dass selbst bei einer Liberalisierung des Wettbewerbs die Bundesländer auch weiter mit hohen Einnahmen rechnen könnten. Möglicherweise sogar mit mehr als den bisher jährlich rund fünf Milliarden Euro, heißt es. Zudem drängt auch die Europäische Union seit langem auf die Liberalisierung des Wettbewerbs in Deutschland. Nach dem „Gambelli-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes kann ein Staat sich nicht auf die Notwendigkeit berufen, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, wenn er zugleich die Verbraucher zur Teilnahme an staatlichen Lotterien, Glücksspielen und Wetten ermuntert, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen.

Sonnige Grüße,

Waldemar[/quote]

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Landgericht Berlin, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 102 O 273/08

1. Ein Werbeaufsteller vor einer Lotto-Annahmestelle, auf dem ein lächelnder Lotto-Trainer mit Lottoschein in der einen und Kugelschreiber in der anderen Hand abgebildet ist und der die Aufschrift "Der LOTTO-Trainer meint: Viel Glück!" enthält, stellt eine unzulässige Werbung für Glücksspiele dar. Glücksspielwerbung hat sich auf sachliche Informationen zu beschränken und darf nicht zur Teilnahme auffordern.

2. Ein auf die Straße hinausragendes Leuchtelement mit der Aufschrift "LOTTO" und dem Kleeblatt stellt Werbung dar und muss daher auch Warnhinweise enthalten.

3. Der Verkauf von Lotto-Scheinen unmittelbar neben Alltagswaren ist grundsätzlich zulässig.

Viele Grüße,

domin



Gepostet am 12.12.2009 um 21:33 von:
Benutzer: domin
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