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Die Pressemitteilung zeigt doch schon auf, dass erst nach Vorlage des Urteils eine Bewertung möglich ist.
Interessant ist allerdings schon jetzt der Hinweis: „Schließlich konnte die Frage einer [b]Erdrosselungswirkung der Vergnügungsteuer wegen auch insoweit fehlender Tatsachenfeststellungen[/b] noch nicht abschließend beantwortet werden. Zur Nachholung dieser Feststellungen mussten die Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen werden.“



Gepostet am 12.12.2009 um 09:21 von:
Benutzer: anders
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