Forum-Gewerberecht

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Hallo domin,

wenn Dein Status "Beziehung zum Gewerberecht" stimmt,
verwundert Deine Antwort.

Wenn ein Polizeibeamter die zivilrechtlichen Dinge nicht so kennt, kann man noch Verständnis haben,
aber die einschlägigen §§ des StGB, des GWG und hier speziell des KWG solltest Du kennen.

Des weiteren empfehle ich Dir einen Blick in das Ausführungsgesetz des GlüStV Deines Landes.

Dann wirst Du sicherlich einige Änderungen in deiner Antwort vornehmen.

Gruß
Meike



Gepostet am 12.12.2009 um 01:15 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41099#post41099


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