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» Umzug Firmenstandort, alte Adresse behalten «

Es steht sicherlich jedem frei, auf dem Briefkopf auf einen ehemaligen Firmensitz hinzuweisen. Dies sollte zumindest dann gelten, wenn aus der Formulierung "ehemals..." eindeutig hervorgeht, dass es sich dabei nicht um die aktuelle Adresse handelt. Da ich aber nicht für die zuständige Behörde sprechen kann, würde ich dennoch eine kurze Rücksprache mit dort empfehlen.

Freundliche Grüße
Jürgen Rixinger



Gepostet am 07.12.2009 um 11:14 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40870#post40870


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