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[quote][i]Original von Jürgen Rixinger[/i]
Guten Morgen,

[I]wird ein Firmensitz aufgegeben, muss dieser abgemeldet werden. Die Anzeige zu unterlassen ist rechtswidrig und auch bußgeldbewehrt. Dies kann also nicht angeraten werden.[/I]

[B]Das ist mir bekannt und wird auch durchgeführt.[/B]


[I]Ich sehe auch nicht wirklich einen Grund, warum eine ehemalige Firmenadresse unbedingt beibehalten werden müsste. Der Umzug einer Firma ist ja nicht so außergewöhnlich.[/I]

[B]Mir geht es nur darum meinen Kunden das Gefühl zu geben das ich auch weiterhin "ganz in Ihrer Nähe bin". Daher sucghe ich nach einer rechtssicheren Möglichkeit den bisherigen Firmenstandort mit aufzuführen. Wie wäre es mit einer Formulierung "Ehemals ...(alte Adresse)?[/B]

Besten Gruß

feuerschutz



Gepostet am 07.12.2009 um 10:23 von:
Benutzer: feuerschutz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40867#post40867


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