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» Pflasterarbeiten--Eintragung in die Handwerksrolle notwendig? «

Ich stimme meinen Vorschreibern grundsätzlich zu, die Rechtsprechung ist aber sehr uneinheitlich.
Man darf nicht ausschließlich die Pflasterarbeiten betrachten, auch das Umfeld muß mit gewürdigt werden. Ist die Pflasterung bei großzügiger Auslegung Bestandteil einer garten- oder landschaftsgestalterischen Maßnahme, billigen viele Richter die Ausführung auch den GaLa-Bauern zu, denn das Pflastern ist auch wesentlicher Bestandteil deren Ausbildung.
Handelt es sich um reinen Parkplatz oder Abstellflächen, so überwiegt aus Richters Sicht häufig die gestalterische Tätigkeit, wenn nur ein Baum oder Strauch in Sichtweite ist oder eine Randbegrünung angedacht ist.
Wenn allerdings Straßen (z.B. eine verkehrsberuhigte Anwohnerstraße) gepflastert werden, so würde ich es alleine wegen der umfangreicheren Untergrundaufarbeitung dem Straßenbauer-Handwerk zuschreiben.

Leider gibt der Sachverhalt dazu nicht viel her.



Gepostet am 05.04.2006 um 15:57 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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