Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von M. Boschanski[/i]
Hallo liebe Kolleginen / Kollegen !

Ich bin neu im Forum und möchte mich zunächst für das tolle Angebot hier bedanken.  Applaus  

Wir haben hier in Castrop-Rauxel (NRW) die Spielhallenbetreiber über die Änderungen der SpielV informiert und hier kommt immer wieder folgende Frage der Betreiber auf:

[B]Was darf man außer den Geldspielern tatsächlich noch aufstellen ?[/B]

Flipper und Videospiele sind sicher unbedenklich. Was ist allerdings mit älteren U-Geräten, die grundsätzlich ohne Token funktionieren und bei denen lediglich um Punkte gespielt wird (z. B. Herz As Poker). Die Geräte laufen mit Euro-Münzen, für die der Spieler eine Punktzahl erhält. Die Punkte können nur abgespielt werden, eine Auszahlung oder Ausgabe von Token ist nicht möglich (die Token waren wohl seinerzeit noch nicht in Mode).

Im Beschluss des Hess. VGH ist immer nur von Token-Geräten die Rede.

Habe ich etwas übersehen oder sind die og. Geräte damit zulässig ?


 Danke  


Gruß

Marco Boschanski[/quote]

Das würde mich auch interessieren. Spielhallen-Jörg aus dem Nabel der Welt (siehe Beitrag von Hubert Steinmetz) hat sich dazu aber wohl immer noch nicht gemeldet, oder?

EIn paar Hinweise findet man auch hier:

[URL]http://player-tracking.uavd.de/Server/Schreiben/Token_Jackpots.pdf[/UR
L]



Gepostet am 06.12.2009 um 09:25 von:
Benutzer: frolix
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40814#post40814


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