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» Pflasterarbeiten--Eintragung in die Handwerksrolle notwendig? «

Hallo alle zusammen,

ich habe da mal eine Frage:

Die Stadt möchte gerne Pflasterarbeiten ausschreiben und diese Ausschreibung auch an zwei Firmen schicken. Firma D...hat in der Gewerbeanmeldung stehen: "Garten-und Landschaftsbau", Firma F... hat in der Gewerbeanmeldung stehen: "Garten-und Landschaftsbau, Erdarbeiten und Baustoffhandlung".

Beide Firmen sind der Meinung, dass nach Änderung der Handwerksordnung auch Pflasterarbeiten im öffentlichen Bereich durchgeführt werden dürfen.

Wir sind (als Ordnungsbehörde) der Meinung, dass dürften sie nicht.

Weiß da jemand spontan eine Antwort?

Danke im voraus.

Gruß Boshamer



Gepostet am 05.04.2006 um 15:27 von:
Benutzer: Boshamer
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