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Ersteinmal guten Abend,

bei den vielen Fachleuten hier kann mir bestimmt jemand meine Frage(n) beantworten.

Hintergrund:
Ich habe mich letztes Jahr selbständig gemacht und eine bestehende Firma übernommen. Es handelt sich um eine Einzelunternehmung. Bis jetzt führe ich mein kleines Unternehmen vom alten Firmensitz, des vorherigen Betriebsinhabers aus. Nun möchte ich den Firmensitz verlegen, gleichzeitig aber den alten Firmensitz auf dem Briefpapier weiterführen. Ich werde unter der alten Firmenadresse keinerlei Tätigkeiten ausüben. Da mein Unternehmen seit 35 jahren unter der alten Adresse bekannt ist, möchte ich sie halt nicht verlieren. Was muss ich unternehmen damit ich beide Adressen (alter und neuer Firmensitz) auf Briefpapier, Internet usw. verwenden darf. Muss ich eine Zweigniederlassung anmelden?

Gruß
feuerschutz



Gepostet am 03.12.2009 um 19:44 von:
Benutzer: feuerschutz
Der Original-Beitrag :
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