Forum-Gewerberecht
» Arbeitsbescheinigung ausstellen «
Nicht nur wer die falsche Urkunge herstellt, sondern auch wer sie gebraucht, handelt strafbar. Fraglich ist nur, ob das Papier eine Urkunde ist.
Aber wir sind hier ja weder Rechts- noch Staatsanwälte.
Gepostet am 02.12.2009 um 15:24 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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