Forum-Gewerberecht

» Arbeitsbescheinigung ausstellen «

Nicht nur wer die falsche Urkunge herstellt, sondern auch wer sie gebraucht, handelt strafbar. Fraglich ist nur, ob das Papier eine Urkunde ist.

Aber wir sind hier ja weder Rechts- noch Staatsanwälte.



Gepostet am 02.12.2009 um 15:24 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40711#post40711


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