Forum-Gewerberecht

» Arbeitsbescheinigung ausstellen «

Ne ne, Urkundenfälschung kann ja nicht vorliegen, wenn der Unternehmenschef die Urkunde selbst ausstellt. Ebensowenig Betrug - es sei denn, das Ding wird dazu benutzt sich einen Job zu verschaffen, dann könnte von Anstellungsbetrug die Rede sein.

Hier ging es darum, dass die Person bei der IHK einen Antrag nach § 45 Abs. 2 BBiG gestellt hat.

Strafrechtlich wohl völlig unbedenklich, aber gewerberechtlich???



Gepostet am 02.12.2009 um 15:07 von:
Benutzer: RalfBecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40710#post40710


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