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» Arbeitsbescheinigung ausstellen «

Hallo,

die Frage ist: für welchen Zweck wurde die Bescheinigung ausgestellt? Hat dadurch jemand unrechtmäßig einen Vorteil erlangt?
Wenn ja, dürfte der Vorgang strafrechtlich schon relevant sein.



Gepostet am 02.12.2009 um 08:40 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40696#post40696


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