Forum-Gewerberecht

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Sehr geehrte Gemeinde,

mich interessiert, wie ein Gewerbetreibender sanktioniert werden kann, der einer anderen Person eine Arbeitsbescheinigung ausstellt ("Herr X war vom 01.01.2005 - 01.01.2009 hier als Verkäufer beschäftigt"), obwohl diese Person nie dort gearbeitet hat.

Straf- und steuerrechtlich dürfte da wohl nichts zu machen sein, aber wie sieht es gewerberechtlich aus?

Ich bedanke mich für die Antworten.


Beste Grüße

Ralf



Gepostet am 01.12.2009 um 21:03 von:
Benutzer: RalfBecker
Der Original-Beitrag :
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