Forum-Gewerberecht
» Arbeitsbescheinigung ausstellen «
Sehr geehrte Gemeinde,
mich interessiert, wie ein Gewerbetreibender sanktioniert werden kann, der einer anderen Person eine Arbeitsbescheinigung ausstellt ("Herr X war vom 01.01.2005 - 01.01.2009 hier als Verkäufer beschäftigt"), obwohl diese Person nie dort gearbeitet hat.
Straf- und steuerrechtlich dürfte da wohl nichts zu machen sein, aber wie sieht es gewerberechtlich aus?
Ich bedanke mich für die Antworten.
Beste Grüße
Ralf
Gepostet am 01.12.2009 um 21:03 von:
Benutzer: RalfBecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40686#post40686
Beitrags-Print by Breuer76