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» Ladenöffnungsgesetz; Bäckerei; erlaubnisfreie Gaststätte «

 Moin   aus Hückeswagen!

Ich würde mal Kontakt mit der Bauaufsicht aufnehmen um zu klären, was hier durch die Baugenehmigung abgedeckt ist:
1.) Lediglich die Herstellung und der Verkauf von Back- und Konditorwaren oder
2.) auch der Betrieb einer erlaubnisfreien Gaststätte/Cafe.
Falls nur 1.) genehmigt ist, wäre die Beantragung einer baurechtlichen Nutzungsänderung erforderlich, das könnte vielleicht abschrecken.

LG,
Roland Kissau



Gepostet am 18.11.2009 um 13:33 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40292#post40292


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