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Hallo Sahara,

ja, das ist wirklich immer ein zweischneidiges Schwert. Durch den erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb und den dazugehörigen "Zubehörhandel" ist eine ganze Menge möglich in solchen Mischbetrieben.
Nach Ladenschluss, so vermitteln wir es unseren Geschäften, muss der normale Warenverkauf deutlich in den Hintergrund treten und der "Cafe-Betrieb" überwiegen.
Mal ehrlich, wie will mans im Ernstfalle beweisen, dass es nicht so ist.
Denkbar ist, dass z.B. in einem Laden, der im Grunde genommen untergeordnet, mal einen Cafe und ein Stück Kuchen zum Sofortverzehr abgibt (keine Servierkraft, kein sonstiges Angebot Getränkekarte/Speisekarte usw), nicht in den Genuss kommt das LÖffZeitG zu umgehen. Wenn eindeutig beurteilt werden kann, dass das Verhältnis Gaststätte zu Einzelhandelsgeschäft absolut unterliegt, die Gaststätte sozusagen offensichtlich nur das Nebenanhängsel zum Einzelhandel ist, würde ich das Risiko eingehen, dagegen vorzugehen.
Aber schon wenn sich beides annähernd die Waage hält, also im Raum eine bedeutende Fläche für Tische (und Stühle) vorgehalten werden, zusätzliche kleine Speisen und andere alkoholfreie Getränke außer Kaffee angeboten werden, könnte es problematisch werden.
In solchen Fällen kommt es ganz stark auf den Eindruck an, den man gewinnt, wenn man das Objekt betritt.
Unsere Mischgeschäfte haben bisher die Bedingungen erfüllt, sie haben alle eine Fläche, die so gestaltet ist, dass sie auch separat als Cafe betrachtet werden kann. Andere haben zwar auch Tische und Stühle, die aber z.B. nur in einer Ecke/Thresennähe/kleines Geschäft im Laden stehen (Plastestühle usw) ohne dass es eben besonders gestaltet ist, die machen auch nicht länger auf als statthaft.

Ich würde vor Ort einen Termin machen und mir ansehen, was da gemacht worden ist. Ist es eine deutlich andere Gestaltung als vorher und auf Cafe-Betrieb ausgelegt? Ist das Angebot erweitert? Oder wird tatsächlich nur ein oder zwei Stehtische mehr in eine Ecke gequetscht, dann mitteilen, dass weiterhin nur ein Einzelhandel vorliegt, der während seiner Geschäftszeiten auch mal ein Cafe und ein Stück Kuchen abgeben darf und keine Gaststätte, die ab und zu noch ein Brötschen zum mitnehmen verkaufen kann.
Übrigens haben unsere Mischbetriebe auch die unterschiedlichen Öffnungszeiten angeschlagen, also einmal für das Ladengeschäft und dann für das Cafe.

Vielleicht hilft es ein bisschen    

 Bye!  



Gepostet am 18.11.2009 um 11:04 von:
Benutzer: Schöni
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