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» Ladenöffnungsgesetz; Bäckerei; erlaubnisfreie Gaststätte «

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe folgendes Problem:

Eine große Franchise-Bäckereikette möchte in unserer Stadt sonntags länger als die nach dem Ladenöffnungsgesetz zulässigen 5 Stunden öffnen. Hierfür möchte man die Bäckerei als erlaubnisfreie Gaststätte (ohne Alkoholabgabe) "ummelden". In dem Laden werden ein paar wenige Stehtische aufgestellt, an denen die Kunden die angebotenen Getränke und Speisen verzehren können. Gleichzeitig möchte man wohl aber alle sonstigen Bäckereiwaren über den ganzen Tag hinweg verkaufen.
Gibt es Kommunen, die mit solch einem Konzept befasst sind? Wie habt Ihr das gehandhabt? Kann durch diese "Hintertür" das Ladenöffnungsgesetz umgangen werden? Ist lediglich eine Gewerbeummeldung zur erlaubnisfreien Gaststätte (ohne Alkohol) ausreichend?
Für eine Rückmeldung über Eure Erfahrungen in diesem Bereich bin ich sehr dankbar!

Liebe Grüße und  Danke  



Gepostet am 18.11.2009 um 10:02 von:
Benutzer: Sahara
Der Original-Beitrag :
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