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Hallo!

Hier in Bad Essen möchte eine Firma eine "Informationsveranstaltung" durchführen. Mitarbeiter sollen über Reisen informieren bzw. diese anbieten. Ein Angebot/Verkauf weiterer Waren soll nicht stattfinden. Die Teilnehmer (max. 30 Personen) werden per Brief (persönlich), sowie auch durch Zeitungsanzeigen eingeladen.

Meine Frage: Welche Auflagen sind hier zu beachten, oder ist in diesem Fall, wie auch bei allen anderen Wanderlagern vorzugehen?

Viele Grüße
Anja Lange



Gepostet am 02.08.2005 um 12:19 von:
Benutzer: Frau Lange
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=402#post402


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