Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Meike[/i]
Gruß an alle,

wenn irgend jemand weiß, wie die Aktion rechtlich begründet wurde,
- damit meine ich die einzelnen Tatbestandsmerkmale der vorgeworfenen Straftaten z.B. [url=http://www.netzwelt.de/forum/lexikon/3-verbraucherschutz-allgemeines/3
-computerbetrug-263a-stgb.html]http://www.netzwelt.de/forum/lexikon/3-verbr
aucherschutz-allgemeines/3-computerbetrug-263a-stgb.html[/url] -
bitte gerne auch per PN an mich.

[/quote]

Die 'rechtliche Begründung' bestaht darin, dass Löwen , laut Mietvertrag, jederzeit Zugang zu den Geräten zu gewähren ist.

Polizei war dabei, um der Sache den nötigen ' Nachdruck ' zu verleihen, falls sich jemand weigert.
Und natürlich um die Sicherstellungen/ Beschlagnahmen durchzuführen, falls die Löwertechniker was finden.

Es wurde auch damit argumentiert, dass die veränderten Platten Möglichkeiten zur Steuerverkürzung bieten sollen.

Ob das so ist, werden die ' Löwen - Gutachter' wohl bald festgestellt haben.

Aktuell deshalb, weil diese Veränderungen ( absichtlich schreibe ich nicht Manipulationen, da das irgendwie schon Strafbarkeit suggeriert) nicht mehr durch einen veränderten Gewinnplan zu erkennen sind.

Da ich glaube, noch nicht weiss, dass bei diesen aktuellen Platten , so wie bei den Vorgängern, die zugelassene Software nicht verändert wurde, stellt sich auch hier die Frage, ob die SpVO überhaupt verletzt wurde.

Wenn die Software der Zulassung entspricht und Möglichkeiten zur Steuerverkürzung vorhanden sein sollten, würde das natürlich auch bedeuten, dass der Herstelleraufsteller auch diese Möglichkeiten hat.

Wie ich gehört habe, stand Löwen schon kurz vor Entzug der Zulassung, deshalb diese ganzen Aktionen in letzter Zeit.



Gepostet am 10.11.2009 um 05:19 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=39991#post39991


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