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» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «

Hallo aus Raisdorf,

nun möchte ich armes (Erholungszeit ist vorbei) urlaubsgebräuntes Würstchen auch meinen Senf dazu geben:

Nach der Begründung zum Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (Entwurf)
ist es tatsächlich so geplant, dass die IHK´s für die Erlaubniserteilung, den Widerruf und die Rücknahme zuständig sein sollen [url=http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=54834,render=re
nderPrint.html]   [/url]

Aber wie sagte Kollege Kramer anlässlich der Entwickungen im Gaststättenrecht so schön:
ABWARTEN!



Gepostet am 04.04.2006 um 07:16 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3995#post3995


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