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[quote][i]Original von Carlo[/i]

[b]Wären die Geräte so gebaut, wie es der § 13 (1) Nr. 9. vorgibt, dann wäre keine Veränderung der Gerätesoftware möglich, weder für die Gerätehersteller welche gleichzeitig Großspielhallen betreiben noch für den örtlichen Spielhallenbetreiber.[/b]

[size=18][color=red]Wie ist eine Veränderung der Software überhaupt ohne dem technischen Wissen eines Geräteherstellers möglich[/color][/size][color=red]?[/color][/quote]


Gute Frage  Respekt   Danke  

Statt: [B]Großrazzia in Spielhallen[/B]

wäre wohl [B]Razzia in Großspielhalle[/B] interessanter gewesen.


Aber bitte nicht deren Personal als Gutachter einsetzen  großes Grinsen  



Gepostet am 07.11.2009 um 20:48 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=39939#post39939


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