Forum-Gewerberecht

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Hallo Tapier,

ich glaube, da versucht nicht jemand am Spielrecht vorbei eine virtuelle Spielhalle zu betreiben,
sondern da hatte jemand das Spielrecht nicht einmal ansatzweise verstanden,
oder hattest Du schon mal auf Seite 1 eines illegalen Angebots lesen dürfen
"Deutsches Unternehmen
DaddelCasino
behördliche Genehmigung"

In den AGBs erklärt die GmbH aus 19399 Goldberg recht offen wie der Geldtransfer zur Einzahlung und Auszahlung für virtuelle Geldspielgeräte funktioniert, zudem schreiben sie

"DaddelCasino ermöglicht registrierten Nutzern das Spielen an virtuellen Geldspielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten.
Playbay besitzt für das Betreiben des DaddelCasinos eine von der zuständigen Behörde erteilte Gewerbeerlaubnis (Genehmigung), die es dem Spieler ermöglicht, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland LEGAL an Geldspielautomaten im Internet zu spielen....."

[URL]https://www.daddelcasino.de/?action=agbs[/URL]

Da wir hier einige Forenkollegen aus Mecklenburg haben, denke ich, dass u.a. das Gewerbeamt Goldberg-Mildenitz
zügig informiert wird, damit die Ihrem Gewerbetreibenden "erklären" was man mit einer Aufstellerlaubnis darf und nicht darf.

Da in jedem Bundesland die Zuständigkeiten betr. der Überwachung und Untersagung von illegalem Glücksspiel im Internet anders verteilt sind,
ist es sicherlich am einfachsten, wenn du dich an die Gemeinsame Geschäftsstelle (ggs@hmdis.hessen.de) der Glücksspielaufsichten der Länder
wendest, welche beim IM Hessen eingerichtet wurde.

Die können Dir sicherlich sagen, wer dafür zuständig ist, bzw. Deine Mail an die zuständige Behörde weiter leiten.

Gruß
Meike



Gepostet am 07.11.2009 um 05:34 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=39928#post39928


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