Forum-Gewerberecht

» Internetglücksspiel abgeurteilt «

Gruß an alle,

nicht nur in vielen illegalen Sportwettbüros, sondern auch in vielen konzessionierten Spielhallen
und Gaststätten und Vereinen mussten und müssen die Kollegen gegen Sportwetten, online Casinos & Co tätig werden.

Viele angeblich harmlose "Internetbistroecken" und angeblich zulassungsfreie Unterhaltungsspielgeräte
boten virtuelle Hunderennen, Sportwetten, online-Poker und ähnliches an über Lizenzinhaber aus Gibraltar u.a.

Zum Softwarepaket und der Bistroausstattung des online-Glücksspiels gibt es dann gleich eine "Rechtsschutzversicherung" dazu,
um dem Betreiber im Untersagungsfall der Behörde mit entsprechenden Fachanwälten zu versorgen.

Daher freue ich mich, dass die Beschlußlage des OVG NRW absolut einheitlich ist und nun auch gegen
einen der größten ( nach eigenen Angaben der größte ) Veranstalter von Sportwetten und online-casinos mit Sitz in Gibraltar erfolgte.

Lesenswertes Urteil vom 30.10.2009, Az. 13 B 736/09

Ich habe es leider noch nicht online im Langtext gefunden.

Der Beschluß des OVG ist übrigens unanfechtbar, so dass hier klar das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Gruß
Meike



Gepostet am 03.11.2009 um 05:33 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=39776#post39776


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