Forum-Gewerberecht

» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «

Ich befürchte eher, dass die Kammern die Erlaubnisse erteilen (und die Gebühren einstreichen) werden, und die örtlichen Ordnungsbehörden die Widerrufsverfahren (ohne Gebühreneinnahmen) übernehmen müssen.

Das würde ich aber für widersinnig halten...!



Gepostet am 03.04.2006 um 14:18 von:
Benutzer: Boshamer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3962#post3962


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