Forum-Gewerberecht

» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «

[quote] Im Übrigen betrachte ich es als nicht sehr geschickt, wenn eine Interessenvertretung auch Erlaubnisbehörde in Ihrem Bereich wird.
[/quote]
Das würde ich nicht so sehen. Unsere Kammer schützt in der Abteilung Recht und Fairplay sehr engagiert vor unlauteren Gewerbetreibenden. Insbesondere im Bereich der Versteigerer hat sich die Zusammenarbeit sehr bewährt.

Trotz allem muss hinter Maßnahmen nach §§ 48, 49 GewO eine Behörde stehen. Es sei denn, der zukünftig zuständige Bereich der IHK erhält durch die GewO explizit eine eigene Zuständigkeit.

Ich befürchte eher, dass die Kammern die Erlaubnisse erteilen (und die Gebühren einstreichen) werden, und die örtlichen Ordnungsbehörden die Widerrufsverfahren (ohne Gebühreneinnahmen) übernehmen müssen.

Jürgen Schmitz



Gepostet am 03.04.2006 um 13:43 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3960#post3960


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