Forum-Gewerberecht

» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «

Da unterbreche ich doch mal mein Baguette....

Wenn die IHK für die [b]Erlaubnis[/b]erteilung zuständig ist, somit also ein neues erlaubnispflichtiges Gewerbe geschaffen wird, wer ist denn dann für den Widerruf zuständig?

Jürgen Schmitz



Gepostet am 03.04.2006 um 13:06 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3954#post3954


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