Forum-Gewerberecht
» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «
Da unterbreche ich doch mal mein Baguette....
Wenn die IHK für die [b]Erlaubnis[/b]erteilung zuständig ist, somit also ein neues erlaubnispflichtiges Gewerbe geschaffen wird, wer ist denn dann für den Widerruf zuständig?
Jürgen Schmitz
Gepostet am 03.04.2006 um 13:06 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3954#post3954
Beitrags-Print by Breuer76