Forum-Gewerberecht

» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «

Mahlzeit, aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

also damit, dass die IHK das Register führt, könnte ich leben. Schon wegen der Überregionalität. Die Kammerbezirke sind nun mal größer als die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Gewerbeämter.
Warum aber die IHK zu einer Erlaubnisbehörde "geadelt" werden soll, erschließt sich mir nicht.
Wenn es sich um eine Prüfung à la Facharbeiterprüfung handeln würde, wär's ja noch zu verstehen - aber Erlaubnis???

Na 'mal sehen, nix wird so heiß gegessen,wie's auf den Tisch kommt; war garantiert nicht der letzte Versuch, die überfällige Rechtsangleichung endlich in trockene Tücher zu bringen.

Also, Kopf hoch . . .



Gepostet am 03.04.2006 um 12:53 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
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