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» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «

Ich habe gerade den Gesetzesentwurf vom 24.03.2006 zur Änderung der Gewerbeordnung erhalten. Darin steht, dass die Gewerbeordnung um den § 11a erweitert werden soll. " Die Führung des Vermittlerregisters nach § 34d Abs. 7 obliegt den Industrie- und Handelskammern. ...."

§ 34d wird neu eingeführt: " Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. ....."

§ 34e wird neu eingeführt: "Wer gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in andere Weise abhängig zu sein (Versicherungsberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. ..."

Ich mache mir über diese, für mich unglaubliche Entwicklung, so meine Gedanken und es würde mich interessieren, was Ihr davon haltet.



Gepostet am 03.04.2006 um 11:21 von:
Benutzer: pmcolonia
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