Forum-Gewerberecht

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Hallo! .... und ein freundliches  Moin   aus meinem Wohnzimmer, ganz besonders nach Hamburg!

Aus meiner Sicht ist folgendes festzustellen:

1.) ein Dialog mit den Bürgern ist gewollt, sonst würde es den offenen Bereich im Forum nicht geben!
Hierbei haben wir jedoch zu beachten, dass dieses nicht in den Bereich der Rechtsberatung gehen darf (s. Startseite).

2.) auch wir, die sog. "Verwaltungsmenschen" haben ein großes Interesse daran, auch von anderer Seite weitergehende fach- und sachgerechte Informationen zu erhalten.

Nur habe ich persönlich sowohl bei den jetzt durchgeführten Kontrollen als auch den leider folgenden Verfügungen (weil man trotz ausdrücklichem schriftlichem Hinweis auf die geänderte Rechtslage am 20.01.2006 rein gar nichts in seiner Spielhalle verhändert hat: es waren weiterhin Jackpot-Systeme im Einsatz , die 2-er Kombinationen der Geldspieler standen mit max. 35 cm Abstand voneinander mit einer unzulässigen Sichtblende oder die Abstaände wurden ansonsten nicht eingehalten pp.) erfahren müssen, dass man als zuständiger Sachbearbeiter halt persönlich angegriffen und u. a. als "Spielhallenbetreiber-Hasser" beschimpft wird. Und die Verfügung, die ja gerade dem Spielhallenbetreiber und Aufsteller die Möglichkeit zur Überprüfung durch die entsprechenden Fachanwälte und letztlich durch das Verwaltungsgericht ermöglichen soll, wird als persönlicher Angriff des Sachbearbeiters auf den jeweiligen Spielhallenbetreiber angesehen, der dann der Überwachungsbehörde unterstellt, Mitbewerber nicht zu kontrollieren oder sich dort großzügig zu zeigen, also quasi eine Ungleichbehandlung zu Lasten einzelner Spielhallenbetreiber vornimmt. Und dieses, obwohl man wider besseren Wissens darüber informiert ist, dass die entsrpechenden Kontrollen und Bescheide nun einmal nicht alle zeitgleich, wohl aber zeitnah stattfinden.

Dass man dann als Behördenvertreter nicht unbedingt noch Lust hat, sich in seiner Freizeit mit der sog. "Gegenseite" auseinander zu setzen, ist unter diesen Umständen vielleicht auch verständlich, wobei ich persönlcih eine sachliche Auseinandersetzung grundsätzlich begrüße. Deshalb bin ich auch immer froh, wenn ich statt mit den Betroffenen mit einem Anwalt zu tun habe. Dann können beide Seiten völlig emotionslos den Sachverhalt und die jeweilige Rechtsauffassung darlegen.

3.) habe ich von Ihnen keine direkte Anfrage gesehen, die nicht bereits im Vorfeld oder danach durch entsprechende Stellungnahmen von Kolleginnen und Kollegen weitgehend erläutert wurde. (Tatsächlich kann ich hier im Forum gar keine Anfragen von Ihnen, sondern nur 4 Stellungnahmen feststellen. Hierbei habe ich insbesondere Ihr erstes Posting zum Thema "[URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=382]Wann sind Fungames zulässig[/URL]? als eine gute und sachliche Stellungnahme aus Sicht eines Spielhallenbetreibers empfunden)  smile    Danke  

4.) wurden auch teilweise "provokative" Anfragen oder Statements von Forenmitgliedern durchaus beantwortet oder diskutiert (guckst Du z. B. [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=580]hier[/URL])

5.) kann ich es aus den v. g. Gründen deshalb nicht nachvollziehen, dass Sie von uns enttäsucht sind  verwirrt   und

6.) würde ich es schade finden, wenn Sie uns nicht weiterhin die Situation aus Sicht eines Spielhallenbetreibers schildern würden. Denn dieses könnte und würde sicherlich auch zur weiteren Information und Transparenz beiträgen!  Danke  

Deshalb auch von mir ein schönes WE!



Gepostet am 31.03.2006 um 18:56 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3919#post3919


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