Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55a Abs.1 Nr. 1 GewO «

Lieber Kollege,

auch der einmalige, kurzfristige Christbaumverkauf wird nach § 55 c Abs. 1 Nr. 1 GewO genehmigt. Unser Muster für solche Erlaubnisse ist angehängt.



Gepostet am 31.03.2006 um 15:06 von:
Benutzer: Ingolstadt
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