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» Sozialladen "Spendenhaus" Gewerbe anmelden ja oder nein?!? «

Die in der Satzung eines Vereins fixierte Gemeinnützigkeit hindert den Verein nicht daran, einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" zu betreiben, der dann von den steuerlichen Vergünstigungen ausgenommen ist. Die Satzung hilft da also nicht weiter.

Ich würde einen Verkauf, bei dem Gelder vereinnahmt werden, die über Gestehungskosten liegen, was hier ja nicht fraglich ist, immer als Gewerbe einstufen, es sei denn, es läge eine Bagatelle vor, was aber wiederum bei der Einrichtung eines Ladenlokals regelmäßig nicht angenommen werden kann.



Gepostet am 07.10.2009 um 14:33 von:
Benutzer: Civil Servant
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