Forum-Gewerberecht
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Hallo Dieter,
was meinst Du mit
"aber Nichts ist bewiesen" ?
Für was suchst Du einen Beweis:
- für die Veränderbarkeit der Auszahlquote?
- für zwar bauartgleiche Geldspielgeräte, aber unterschiedliche freigeschaltete Möglichkeiten bei Auslieferung?
- für ausgelieferte Geldspielgeräte mit einer voreingestellten AQ im Casinoniveau, d.h. über 90% ?
....
Ich habe Deine Frage / Feststellung nicht verstanden.
Gruß
Meike
Gepostet am 05.10.2009 um 05:41 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=39048#post39048
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