Forum-Gewerberecht

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Hallo Dieter,

was meinst Du mit

"aber Nichts ist bewiesen" ?


Für was suchst Du einen Beweis:

- für die Veränderbarkeit der Auszahlquote?

- für zwar bauartgleiche Geldspielgeräte, aber unterschiedliche freigeschaltete Möglichkeiten bei Auslieferung?

- für ausgelieferte Geldspielgeräte mit einer voreingestellten AQ im Casinoniveau, d.h. über 90% ?

....


Ich habe Deine Frage / Feststellung nicht verstanden.


Gruß
Meike



Gepostet am 05.10.2009 um 05:41 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=39048#post39048


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