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[quote][i]Original von Lolli11[/i]
Da es sich hier nicht um Verwaltung des persönlichen Eigentum handeln kann (Wasserfläche) sollte hier in jedem Fall ein Gewerbe angemeldet werden, oder?
[/quote]
Ein freundliches
nach Berlin,
bin zwar kein Bootsfahrer, aber wenn denjenigen der Bootsstand gehört, weshalb sollte dann die entgeltliche Überlassung nicht Verwaltung eigenen Vermögens sein können?
Allerdings ist ggfl. die Abgrenzung nicht immer ganz einfach, nach Landmann-Rohmer Einleit. Rdnr. 55 käme es vorliegend auch auf das Gesamtbild an, u.a.Anzahl der Anlegestellen und der mehr oder weniger schnelle Wechsel von Nutzern.
Viele Grüße
Jürgen Rixinger
Gepostet am 01.10.2009 um 12:26 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38997#post38997
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