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Gruß aus der Hauptstadt!

 verwirrt  

Ein Interessante Problem wie ich finde, wobei ich, wie ich glaube, nur noch moralische Unterstützung benötige.

Berlin hat ja bekanntermaßen viel Wasser und somit auch viele Wassergrundstücke. Nun gibt es Anlieger, die auf diesen Wassergrundstücken neben der Wochenendhausvermietung (hier sollte die Abgrenzung zum Gewerbe klar sein, Stichwort Eigentum und 8 Betten) auch eine Bootsstandvermietung betreiben.

Da es sich hier nicht um Verwaltung des persönlichen Eigentum handeln kann (Wasserfläche) sollte hier in jedem Fall ein Gewerbe angemeldet werden, oder?  Weißnicht  



Gepostet am 01.10.2009 um 10:47 von:
Benutzer: Lolli11
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38993#post38993


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