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Hallo zusammen,

ein Reisegewerbe betreibt saisonal sein rollendes Fischgeschäft. Fährt aber nach der Saison wieder weg und ist dann wöchentlich an einem anderen Ort. Er ist nicht auf eine dauerhafte Wiederkehr aus. Reicht Reisegewerbe aus oder muss man stehendes zusätzlich anmelden?
Was ist der Sinn?

Im Kommentar ist das Beispiel eines Imbisswagen genannt, der auch für einen bestimmten längeren Zeitraum die Bauarbeiter versorgt, da ist es eindeutig Reisegewerbe.

Vielen Dank...



Gepostet am 30.09.2009 um 19:35 von:
Benutzer: ostseefischer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38980#post38980


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