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» GbR, Insolvenz eines Gesellschafters «

    aus Mittelfranken,

Kolleg/innen, das Thema ist geeignet wieder mal ein Problem bei den Wurzeln anzupacken    :

1. wie oben schon ausgeführt, fängt die Problematik damit an, eine GbR als eigene Firma zu erfassen, (möglicherweise mit einer einzigen Gewerbemeldung und den beiden "Gesellschaftern" als vertretungsberechtigte Personen. Damit bleibt mir bei einer Änderung -hier Insolvenz eines Gesellschafters- lediglich die Möglichkeit eine Ab- und danach wieder eine Neuanmeldung zu machen um mein Register "sauber"     zu halten.
 schimpf  

2. Beginne     ich jedoch meine Tätigkeit mit der meiner Meinung nach einzig gewerberechtlich möglichen und praktikablen Anmeldung von zwei jeweils eigenständigen nicht eingetragenen Einzelgewerbetreibenden, verknüpfe die beiden mit dem erläuternden Zusatz (X Hans und Y Dora "Alles aus einer Hand" GbR), melde ich problemlos  Prost   den insolventen Partner ab. Ich sehe schon aus der Abmeldung des Partners, dass die GbR nicht mehr existent ist (-- wie gehabt: eine GbR besteht aus mindestens zwei Gewerbetreibenden), bzw. habe den erläuternden Zusatz angebracht ... GbR, Abmeldung von Y Dora am ..., (und für Aussenstehende) ...GbR damit nicht mehr existent!...).

3. Wie Kollege Felix Krämer schon erwähnt Applaus   , gewerberechtlich existiert eine GbR eigentlich nicht    .

Meine praktischen Erfahrungen im Gewerbeamt zeigten auch, beide Gewerbetreibende werden erst beim Finanzamt und damit steuerrechtlich zusammengeführt. ...als "Gewerbertreibende GbR Alles aus einer Hand" auch veranlagt.

4. Ein weiterer Grund der meiner Meinung nach für ein solches Vorgehen spricht, ist der:
Muß ich einen Bürger mit (Zitat:

"Ich würde das auch so machen, [b]beide abmelden[/b] lassen, den einen wegen Insolvenz, den anderen wegen Wechsel der Rechtsform und den dann wegen Wechsel der Rechtsform als Einzelunternehmen [b]wieder anmelden[/b] lassen.
Die Meldevordrucke sehen ja auch ausdrücklich den Wechsel der Rechtsform vor.
Und eine GbR ist nun mal, auch wenn jeder der Gesellschafter meldepflichtig ist, eine Personengesellschaft und eine Einzelperson keine Personengesellschaft mehr sondern ein Einzelunternehmen." )

mit rechtlichen Spitzfindigkeiten vom Geldverdienen abhalten, wenn es von meinem Schreibtisch aus rechtlich einwandfrei und viel eleganter gelöst werden kann?

5. Wie Ihr sicher wissen werdet, Vordrucke werden auch nur von Menschen gestaltet, Menschen können irren, sie können aber auch ihr Verhalten ändern: also wenn Euch Euer Vordruck den falschen Weg zeigt: macht doch einfach einen besseren Vordruck Wand   !

Grüße   
Euer Flock

(wie sagen wir Franken: es gibbd doch nix wos ned gibbd) .. Übersetzung kann bei Bedarf nachgeliefert werden.



Gepostet am 31.03.2006 um 10:29 von:
Benutzer: Flock
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