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» Geschäftsführerwechsel einer GmbH - Anzeigepflicht? «

Hallo Roesje!
Wie Sie schon richtig erkannt haben, gibt es für einen Geschäftsführerwechsel keine Anzeigepflicht.
Das bedeutet auch wiederum, dass keine Gewerbe-Ummeldung vorzunehmen ist.

Die Daten des Geschäftsführers sind im Gewerberegister entsprechend zu ändern (je nach Programm unterschiedlich); d.h. der alte Geschäftsführer ist zu löschen (ggf. -je nach Programm - als "ausgetreten um 01.01.1999" einzutragen) und der neue Geschäftsführer ist neu einzutragen.

Eine Weitermeldungspflicht an andere Behörden besteht ebenfalls nicht!
Also: Einfach Datensatz ändern, ggf. bei der Firma anrufen um die Privatadresse des GF zu erfahren - falls nicht bekannt - und abspeichern. Datenübermittlungen brauchen nicht gemacht werden.

Freundliche Grüße aus Westfalen!



Gepostet am 24.09.2009 um 13:20 von:
Benutzer: Thorsten Bäumer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38857#post38857


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