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» Geschäftsführerwechsel einer GmbH - Anzeigepflicht? «

Hallo!

Wie sieht die eindeutige Rechtslage für folgenden Sachverhalt aus? Tu mich da ein bisschen schwer mit...

Das AG hat uns für eine GmbH einen Wechsel des Geschäftsführers mitgeteilt. Der bisherige Geschäftsführer (bei uns in der Gewerbeanzeige bei den Personenangaben 3 + 4 eingetragen) ist raus.
Folglich stimmen die Daten der Gewerbemeldung ja nicht mehr so ganz.

Mein logisches Denken würde mir also raten, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen. Allerdings ist dies kein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang bzw. konnte ich im Kommentar Landmann-Rohmer zu § 14 folgendes nachlesen: Keine Anzeigepflicht besteht für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, da sie nur gesetzliche Vertreter sind und somit kein eigenes Gewerbe ausüben. Dass in der Anzeige der juristischen Person auch Angaben über die gesetzlichen Vertreter zu machen sind, würde hiermit nicht in Widerspruch stehen.
Weiterhin ist dem Kommentar zu entnehmen, dass bei den FN 3- 9 die gesetzlichen Vertreter einzutragen sind. Es handelt sich hierbei um Daten, die nur von natürlichen Personen verwirklicht werden können.

Nun hätte ich gerne mal grds. gewusst, ob somit für den neuen Geschäftsführer bzw. für die GmbH eine Anzeigepflicht besteht, mir als Gewerbeamt die Änderung mitzuteilen.
Finde die Ausführungen doch z.T. sehr widersprüchlich...auf der einen Seite besteht keine Pflicht, aber andererseits sind diese Angaben zu machen. Oder verstehe ich das falsch?

Bisher wurden solche Sachen bei uns so gehandhabt, dass meine Vorgängerin einfach die Daten entsprechend geändert hat, manchmal über den Vorgang der Gewerbeummeldung (damit auch die Meldungen an die anderen Behörden rausgehen), manchmal einfach duch den Vorgang der Datenkorrektur, jedoch die maßgebliche Firma bzw. der Gewerbetreibende gar nichts davon mitbekommen hat (was ja auch nicht allzu wild ist, da ja sowieso die meisten denken, alles ginge "automatisch")
Allerdings ist das ja dann quasi ein Vorgang von Amts wegen...wo mir dann im Grunde wieder die Rechtsgrundlage fehlt.  Weißnicht  

Ich warte gespannt auf eure Antworten


   



Gepostet am 24.09.2009 um 13:12 von:
Benutzer: Roesje
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