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» Rechtsform "Wohnungseigentümergemeinschaft" ??? «

M.E. kann man eine Wohnungseigentümergemeinschaft durchaus mit einer GbR (mit besonderen Formvorschriften) vergleichen, wobei sich einige Teilaspekte nach dem WoEigG richten, welche durch die Vorschriften aus dem BGB ergänzt werden.

Richtigerweise wäre das Gewerbe dann durch die Mitgieder der Gemeinschaft anzumelden.


LG aus Nordhessen
R.B.



Gepostet am 24.09.2009 um 11:51 von:
Benutzer: LKKS
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