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Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist aber keine juristische Person, sondern eine Personengesellschaft. Sie kann daher keine Gewerbetreibende im Sinne des Gewerberechts sein. Die Rechtsfähigkeit allein reicht hierzu nicht aus. Demzufolge kann die WEG auch keine Gewerbeanmeldung erstatten.



Gepostet am 24.09.2009 um 11:48 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38853#post38853


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