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» Rechtsform "Wohnungseigentümergemeinschaft" ??? «

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mal [URL=http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft]hier[
/URL] (wikipedia) und [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__10.html]hier[/URL] (Text WoEiG) kucken.

Die WEG ist demnach teilrechtsfähig. Ich verstehe darunter, dass die WEG in der Lage ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn die Tätigkeit die WEG im Gemeinschaftsbereich trifft. Ím vorliegenden Fall tragen alle WEG Mitglieder die Kosten und teilen den Nutzen der Anlage. Solche Sachen sind kein Sondereigentum.

Vertreten wird die Gemeinschaft durch einen Verwalter, der die Beschlüsse der WEG durchführen muss und im Namen der WEG Willenserklärungen abgeben kann (vgl. [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__27.html]§ 27 Abs. 3 Nr. 1 WoEigG[/URL]).

Würde demnach eine entsprechende Anmeldung auf den ersten Blick wahrscheinlich zulassen.



Gepostet am 24.09.2009 um 11:26 von:
Benutzer: *noob*
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38851#post38851


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