Forum-Gewerberecht

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Hallo! ..... und ein freundliches, wenn auch spätes  Moin   aus meinem Wohnzimmer!

Wenn ich heute nicht im geschlossenen Bereich des Forums den Kolleginnen und Kollegen versprochen hätte, dass ich heute noch einen Thread zu dem Thema der Massenmails aufmachen würde, könnte ich es mir jetzt eigentlich aufgrund der Stellungnahme unseres Webmasters zum Thema "Wie funktioniert ein Forum?" sparen und an der Matratze horchen!  großes Grinsen  

Aber, da bin ich stur, wie beim Zwangsgeld: Wenn man etwas verspricht, muss man es auch halten, und sei es mit Ersatzzwangshaft!!  geschockt  

Für alle, die es noch nicht wissen: zahlreiche Forenmitglieder sind heute mit einer Massenmail eines Forenmitglieds überhäuft worden, was nicht überall für Freude und Erbauung gesorgt hat und zudem auch einige Mitglieder, darunter auch mich, zu einer entsprechenden Antwort veranlasst hat. Die entsprechenden Stellungnahmen findet man nunmal jedoch nur im geschlossenen Forum! Und da gibt es eine klare Regel für jeden nicht Autorisierten: "Du kommst hier nicht rein!!"  großes Grinsen    verwirrt    großes Grinsen  

Der überwiegende Teil der Forenmitglieder war der Auffassung, dass man gegen dieses Mitglied vorgehen und doch zumindest eine Verwanrung aussprechen sollte. Andere haben dieses Forenmitglied bereits auf die Liste ihrer Spammer gesetzt und die entsprechenden Filter aktiviert. Wieder andere wollen bereits ihre dienstlichen email-adressen hier im Forum ändern bzw. löschen!

Ich persönlich glaube nicht, dass der Absender dieser Massenmail (so muss ich sie nunmal bezeichnen) die anderen Forenmitglieder ärgern wollte, sondern seine Felle wegschwimmen sah und in dieser Not versuchte, nicht nur mich, sondern auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen aufzuklären!

Ist aber gar nicht nötig. Der Großteil der Behördenmitarbeiter kann inzwischen lesen und viele sogar schreiben oder man kennt zumindest einen, der lesen und schreiben kann.  großes Grinsen  

Deshalb zur Klarstellung:
Wenn man die Erkärung der PTB bereits zwei oder dreimal erhalten hat, braucht man diese nicht zum 4., 12. oder 28. mal. Dadurch ändert sich an der Beurteilung der Rechtslage nicht. Auch wenn ich die Sorgen der Automatenaufsteller und Spielhallenbetreiber durchaus verstehen kann, müssen auch diese sich nunmal langsam an die geänderten Verhältnisse gewöhnen. Die derzeitige Rechtslage ist nunmal relativ eindeutig und inzwischen durch mehrere neue Entscheidungen von Verwaltungsgerichten bestätigt worden.

Wenn also künftig ein Forenmitglied den anderen Kolleginnen und Kollegen etwas mitteilen möchte, möge er dieses doch hier posten und nicht per Massenmail verteilen. Alle die sich hierfür interessieren, können es dann lesen und bei der Entscheidungsfindung ggf. mit einfließen lassen.

Denn:

1.) ist dieses Forum vorrangig dazu da, Informationen zwischen den Gewerbesachbearbeitern auszutauschen und Hilfestellungen zu geben und

2.) die Arbeit der Verwaltung effizienter und transparenter für alle, insbesondere auch aller Bürger, zu machen.

Durch solche unnötigen Massenmails wird aber dieses Ansinnen unnötig erschwert und die Motivation der Kolleginnen und Kollegen, hier mitzuwirken, unnötigerweise gedämpft. Und das wollen wir doch alle nicht wirklich, oder  verwirrt    verwirrt  

Deshalb nochmals:

Erst posten, wenn dann nach ein zwei Tagen noch keine Reaktion vorliegt (es kann durchaus sein, dass es nicht die gewünschte ist), vielleicht nochmals erläutern, weshalb man diese oder jene Anmerkung oder Frage hat und sich dann (wenn immer noch keine Reaktion erfolgt ist) vielleicht mit einer Mail oder PN an eines der Forenmitglieder oder des Forenteams wenden, um sein Anliegen zu erläutern!

Das Ergebnis ist wie beim Überraschungsei:

1.) Man verärgert nicht die Community!
2.) Man bekommt vielleicht das gewünschte Feedback und
3.) kann ggf. durch ein breites Spektrum der Antworten eine Lösung des Problems erreichen!

Aber mit Massenmails, nee glaub ich nicht wirklich!!



Gepostet am 30.03.2006 um 22:56 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3877#post3877


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