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Danke für die Antwort!
Unklar ist mir jedoch in diesem Zusammenhang noch, welche waffenrechtlichen Vorschriften ggf. zu beachten wären. Die für Waffenrecht zuständige Kreispolizeibehörde hat mir den Vorgang weitergeleitet und meint, keinen weiteren Handlungsbedarf zu haben.
Wie ist das eigentlich mit unter 18 jährigen? Dürften diese Personen im Rahmen der dargelegten Präsentation auch schießen (ist ja kein Paintballspiel, Farbe wird nicht verwendet, geschossen wird auf Zielscheiben ähnlich einem Schießstand auf dem Rummel nur andere Waffen und Munition) bzw. überhaupt Zutritt haben?

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Gepostet am 17.09.2009 um 11:52 von:
Benutzer: karin koch
Der Original-Beitrag :
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