Forum-Gewerberecht

» Klavierlehrer und Musiker «

Ja die leidige Lehrerfrage, die auch nicht immer logisch erscheint.

Nach Landmann/ Rohmer § 6 RN 17

ist unter anderem der Tanzlehrer Gewerbe

"...die Erteilung von Musik-, Akkordeon-, Gesangs- und Balletunterricht wird, wenn es sich um eine selbständige unterrichtende Tätigkeit handelt, höhere Dienstleistung sein, da es sich durchweg um Tätigkeiten handelt, die zu einer Eigenleistung im schöpferischen Sinne des zu Unterrichtenden beitragen und damit zum künstlerischen Bereich zählen."

Genau so handhabe ich es auch, Tanzlehrer anmelden, Musiklehrer nicht anmelden!!! Trotzdem den Blick auf den Einzelfall nicht vergessen.



Gepostet am 15.09.2009 um 09:13 von:
Benutzer: der_vollstrecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38554#post38554


Beitrags-Print by Breuer76