Forum-Gewerberecht

» Abmeldung eines Betriebes «

Ein Bußgeld bestraft in der Regel eine vergangene begangene Ordnungswidrigkeit, so wie zum Beispiel eine nicht erfolgte abmeldung trotz der tatsächlichen aufgabe.

Um etwas zu erzwingen, wie bei Ihnen die abmeldung, ist es immer besser mit einem Zwangsmittel, meist mit einem Zwangsgeld zu arbeiten. Dieses muss im Vorfeld angedroht werden

"Sie haben augenscheinlich die Geschäftstätigkeit eingestellt. Wenn Sie bis zum ... die abmeldung nach § 14 GewO nicht nachholen, dann wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 € fällig.... Hinwesi auf Ersatzzwangshaft"

Und fertig. Bei Bedarf die Androhung nochmal erhöhen, sprich den Betrag, bis er sich rührt. Dann irgendwann mal festsetzen, schnell mahnen und vollstrecken.

Die Rechtsgrundlage findet sich in der Regel im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes



Gepostet am 15.09.2009 um 08:56 von:
Benutzer: der_vollstrecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38549#post38549


Beitrags-Print by Breuer76