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Mir war gar nicht bewusst, dass es hier tatsächlich eine Änderung gab. Mir war nur in Erinnerung, dass es eine höchstrichterliche Rechtssprechung, meine ich, gab, die den gewerblichen Betrieb von Paintballanlagen und Laserdomen auf Grund der Nachbildung von Tötungshandlungen an Menschen verboten hat.

Na da hoffe ich mal, dass die potentiellen Betreiber nicht zu schnell aus den Löchern kommen.

Bezüglich einer eventuellen auflage im Hinblick auf die Präsentation würde ich sagen, dass hier nichts notwendig ist, da meiner Meinung nach eben der gewerbliche Betrieb derartiger Anlagen verboten war oder ist! Deshalb werden derartige Anlagen ja trotzdem in Form von Vereinen betrieben, ähnlich der Schützenvereine sozusagen.



Gepostet am 15.09.2009 um 08:39 von:
Benutzer: der_vollstrecker
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