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Moin Herr Rexinger,

vielen Dank für den Hinweis. Das Urteil müsste ich laut Internetrecherche erst "kaufen" - kann es also so leider nicht einsehen. Aber die Ausführungen des IFB sind ja schon mal ein Anhaltspunkt. Ich werde mich dann mal damit und mit § 6 GewO näher auseinandersetzen.

Gruß
aus Hamburg
von Kerstin



Gepostet am 14.09.2009 um 14:26 von:
Benutzer: Kewi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38518#post38518


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