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Hallo Dieter,

damit sich auch hier nichts Falsches festsetzt, mit mir hat sich niemand von NSM
"über die Voraussetzungen vom §284 StGB" unterhalten.


Gruß an alle,

einige wissen es hier schon. Ich reagiere sehr ungehalten, wenn Menschen veröffentlichen/verbreiten
worüber sie oder man sich angeblich mit unterhalten habe.
Lügen mag ich überhaupt nicht!
Daher sollten einige Herrschaften hier Rundmails/Rundtelefonate
zu angeblich aufgebauten Kontakten,
zu angeblich geführten Sachverhaltsgesprächen
oder ähnlichen
unterlassen.


Gmg,

um es noch mal auf einen einfachen Punkt zu bringen.
Du bist der einzige hier, der Empfehlungen / Tips gibt, welche zudem eine extrem niedrige
Halbwertzeit haben und grundsätzlich über Deine "Meinungsfreiheit", anstatt über Tatbestands-
merkmale oder Rechtsprechung begründet werden - siehe u.a. den Beitrag 70 in diesem Thema.

Beantworte doch einfach mal die Frage zu Deinem letzten Tip.

Nach welcher Rechtsgrundlage darf wer, von wem die Öffnung einer Geldspielgerätetür verlangen,
um ein Herstellersiegel zu überprüfen?


Gruß
Meike



Gepostet am 13.09.2009 um 05:56 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38494#post38494


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