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[quote][i]Original von gmg[/i]

Ein Geldspielgerät mit einer nicht von der PTB zugelassenen Softwareversion zu entdecken, halte ich für eine hervorragende Leistung des entsprechenden Ordnungsamtes !

[/quote]
Richtig! Die haben sich offensichtlich durch viele Internetseiten gearbeitet um die aktuellen Stände mit den verfristetn abzugleichen.  Respekt  

Die aktuelle Entwicklung zeigt aber, daß das Problem bei Softwareversionen liegt, die zugelassen sind.
Wenn ich das hier nicht ganz falsch verstanden habe, dann nehme ich einen Dongle oder eine Festplatte - und schwubdiwub - sind mal eben 10% weniger Auszahlung.
Na ja - eventuell wird da was behauptet aber es kann ja alles abgestritten werden.
Bis dann eine Änderung im Gewinnplan auffällt und schon wieder: Schwubdiwub mal eben einen Reset und alles ist wieder gut...  Wand  
Ich möchte natürlich nicht vergessen zu sagen: All das passiert mit korrekter, zugelassener Software. Heul  



Gepostet am 12.09.2009 um 20:33 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38490#post38490


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