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[quote][i]Original von jasper[/i]
gmg,
Kollateralschaden?
Du verwechselt mal wieder Ursache und Wirkung!

[B]Solch ein Kollateralschaden basiert auf den Gummiparagrafen der Spielverordnung ([I]Kasseninhalt bei langfristiger Betrachtung[/I], usw.), der Unfähigkeit der PTB ausschließlich überprüfbare und gegen Veränderung gesicherte Glückspielgeräte zuzulassen und der „Kunst“ der Herstelleraufsteller aus diesen "Sicherheitslücken" von BMWi und PTB ihren ganz persönlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Automatenaufstellern zu schaffen.[/B]

Warum sollten das „Freischalten“ von werksmäßig hinterlegten Auszahlquoten an PTB- zugelassenen Geräten, ein alleiniges Privileg der Herstelleraufsteller sein? Gleiches Recht für alle!

gmg,
versuch doch mal über Deinen Tellerrand „des steuerrechtlichen Problem“ hinweg zu schauen. Denn da gibt es u.a. noch den Rechtsbruch des unlauteren Wettbewerbs![/quote]

[B]Ins Zentrum getroffen![/B]



Gepostet am 11.09.2009 um 09:42 von:
Benutzer: r2d2
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38469#post38469


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